Die Unterschiede der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV)
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GKV |
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PKV |
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Voraussetzungen zum Eintritt in die jeweiligen Krankenkasse |
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Jeder hat die Möglichkeit sich bei der Gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Die GKV ist verpflichtet alle, selbst wenn jemand schon längerfristig krank ist, aufzunehmen. Der Vorteil der GKV ist, das auch Arbeitnehmer mit weniger hohen Einkommen, sowie chronisch Kranke die Möglichkeit zur Versicherung haben. Seit April 2007 besteht für alle GKV versicherten, eine Versicherungspflicht. |
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Selbständige, Beamte, Studenten und Freiberufler können jederzeit eine Privatversicherung in Anspruch nehmen. Es wurde für Ost- und Westdeutschland eine neue Rechtsanpassung der Krankenversicherungs Pflichtgrenze durchgeführt. Für Arbeitnehmer beträgt die Einkommensgrenze seit dem Jahr 2011, Brutto monatlich 4.125 Euro, oder Jährlich 49.500 Euro. Die Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder andere Prämien, können in die Berechnung mit einfließen, sofern sie regelmäßig kommen. |
Gesundheitliche Voraussetzungen
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Die GKV ist verpflichtet, egal welche Vorerkrankungen vorhanden sind, jeden bei der Versicherung aufzunehmen. Dadurch ist eine Ärztliche Versorgung garantiert. |
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Die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht, muß bei der privaten Krankenversicherungen aufgeführt sein. Der zukünftige Versicherungsnehmer ist verpflichtet alle Risiken sowie Krankheiten anzugeben, um die Kosten der PKV kalkulierbar zu machen. auch anstehende gewünschte Behandlungen, wie Zahnersatz sollte der Antragsteller angeben. |
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Die Umstellung der Finanzierung der GKV wurde am 1. Januar 2009 durchgeführt. Die sogenannten Gesundheitsfonds haben den Zweck, das alle Beitragzahler den gleichen Betrag zahlen müssen. Der Grundgedanken daran ist,das es zwar ca 200 Krankenkassen mit verschiedenen Beitragsätzen gibt,aber die Leistungen der Gesetzzlichen Krankenkasse für alle gleich ist. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen soll durch den Gesundheitsfond gefördert werden.Der Beitragsatz wird nicht mehr durch die Krankenkasse geregelt, sondern einheitlich von der Bundesregierung festgelegt.
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Beim Vergleich der PKV, sollten die Leistungsumfänge im Verhältniss zu den Beitragskosten genau betrachtet werden. Durch die unterschiedlichen Konzepte sind große Differenzen bei den Beitragskosten zu erwarten.Am besten beraten ist man bei den Gesellschaften, die in den letzten Jahren nur moderate Preisteigerungen hatten. Zu beachten ist auch die Größe des Deckungsumfanges der Gesellschaft. Wenn das alles passt, kann auch im Alter mit bezahlbare Beiträge rechnen. |
Was bieten die Krankenkassen |
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Die medizische Grundversorgung ist bei den meisten Krankenkassen identisch. Worin sich die Krankenkassen unterscheiden sind die Zusatzleistungen, mit dem auch der Anreiz an den Versicherungsnehmer gestellt wird. Die Zahnreinigung wird zum Beispiel von den wenigsten Kassen übernommen. Auch eine homöopathische Behandlung ist meisten nur durch eine Zusatzversicherung abgedeckt. So soll generell ein Vergleich der Krankenversicherung durchgeführt werden. Reichen die Leistungen der Krankenkasse nicht aus, kann eine private Zusatzversicherung helfen. |
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Als Kunde der Privatversicherung besteht die Möglichkeit der freien Arzt und Krankenhauswahl. Bei der Privaten Krankenversicherung sind die Erstattungskosten für Zahnersatz mindesten 60 Prozent. Je nach Tarif kann die Erstattungssumme bis auf Hundert Prozent gesteigert werden. Optimale Arztbehandlung in den Krankenhäusern wird garantiert. Einzelzimmer wie auch Chefarztbehandlung kann je nach Tarif vereinbart werden. Auch die Erstattung über den Höchstsätzen der Gebührenordnung ist möglich. Heilpraktiker und Psychotherapie sind bei den meisten Tarifen inbegriffen. |
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